Düsseldorfer Tabelle

Geänderter Kindesunterhalt ab 1. Januar 2024

Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2024 ist erschienen und somit gilt ab dem 1. Januar 2024 ein neuer Kindesunterhalt. Steigender Mindestunterhalt Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt ab dem 1. Januar 2024 wie folgt: Altersstufe 0-5 JahreKinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten 437 Euro statt 480 Euro monatlich Altersstufe 6-11 JahreKinder bis zur […]

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Vorzeitige Auszahlung und Erhöhung des Kindergeldes

Wer mehrere Kinder hat, weiß, dass die Familienkassen für jedes Kind einen anderen Kindergeldbetrag zahlen: für das dritte Kind erhalten Eltern mehr als für das erste. Das ändert sich nun ab Januar 2023. Die Regierung hat die Beträge vereinheitlicht. Jedes Kind erhält genausviel. Gleichzeitig steigt damit der Kindergeldsatz. Alle Eltern erhalten im neuen Jahr mehr

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Düsseldorfer Tabelle ändert sich fast jedes Jahr

Neue Düsseldorfer Tabelle und neue Leitlinien des OLG Celle seit 1. Januar 2022

Der Kindesunterhalt ist gestiegen. Die Düsseldorfer Tabelle sieht vor, dass Kindern von getrenntlebenden Eltern ab dem 1. Januar 2022 mehr Unterhalt zusteht. Außerdem wurden die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) fortgeschrieben. Bedarfssätze für minderjährige Kinder angehoben Da sich gemäß der „4. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021“ die Bedarfssätze

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Düsseldorfer Tabelle hochrechnen

An der Düsseldorfer Tabelle orientiert sich die Höhe des zu leistenden Kindesunterhaltes. Die Tabelle endete bisher bei einer Einkommensobergrenze von bis zu 5.500 Euro netto. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze lag, musste nur in seltenen Ausnahmefällen einen höheren Unterhalt zahlen. Dies hat sich durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) geändert. Es ist

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Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2021

Für die Ermittlung des Barunterhaltes für minderjährige Kinder wird üblicherweise die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Wie in den letzten Jahren erscheint auch in diesem Jahr pünktlich zum Jahreswechsel eine neue Ausgabe der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, stellt aber eine Richtlinie dar, an der sich alle im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte und Gerichte orientieren. Minderjährige

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Düsseldorfer Tabelle 2020

Neue Düsseldorfer Tabelle 2020 Für getrennt Lebende und deren Kinder tut sich wieder was im Familienrecht. Genauso wie in den letzten Jahren steigen die Geldbeträge für den Bedarf. Davon profitieren sowohl die Kinder als auch die Eltern. Dreh und Angelpunkt der regelmäßigen Änderungen ist die Düsseldorfer Tabelle. Das Gericht passt sie auf Basis von Gesprächen

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Düsseldorfer Tabelle für 2019 veröffentlicht

Wir stellen Ihnen die „Düsseldorfer Tabelle“ für 2019 mit einigen Änderungen zur Vorgängerversion vor. Basis für die Änderung bildet die Mindestunterhaltsverordnung. Dadurch steht der neue Mindestunterhalt für 2019 fest und schlägt sich mit der Erhöhung nachstehender Werten nieder: Die Anhebung des Mindestunterhalts steigt ab dem 1. Januar 2019 wie folgt: 1. Altersstufe: Kinder bis zur

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Trennungskinder kriegen mehr

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht teilte mit, dass zum 1. Januar 2017 eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft tritt. Die Beträge wurden erhöht. Das bedeutet, dass Trennungskinder Anspruch auf mehr Geld erhalten und Unterhaltspflichtige mehr für Ihre Kinder aufbringen müssen. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen Elternteile steigt nämlich nicht. Anstieg des Mindestunterhalt Kinder bis zum fünften

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Kindergeld und Düsseldorfer Tabelle erneut geändert

Dies ist die Fortsetzung einer Reihe von Erhöhungen um den Unterhalt und das Kindergeld. Das Kindergeld stieg nämlich in zwei Schritten, nicht nur 2015 um vier Euro, sondern auch 2016 um weitere zwei Euro. Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt (Beträge in Euro) Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Alter des Kindes in Jahren Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag 0-5 6-11 12-17 ab

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Mehr Unterhalt für Kinder

Zum 1. August 2015 hat sich die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Diese Tabelle ist Grundlage für die Unterhaltsberechnung minderjähriger Kinder. Bei Trennung der Eltern verbleiben die minderjährigen oder noch in der Schulausbildung befindlichen Kinder in der Regel bei einem Elternteil. Dieser erbringt den Unterhalt weiterhin als Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist dem Kind barunterhaltsverpflichtet. Der

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