Selbstbehalt

Geänderter Kindesunterhalt ab 1. Januar 2024

Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2024 ist erschienen und somit gilt ab dem 1. Januar 2024 ein neuer Kindesunterhalt. Steigender Mindestunterhalt Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt ab dem 1. Januar 2024 wie folgt: Altersstufe 0-5 JahreKinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten 437 Euro statt 480 Euro monatlich Altersstufe 6-11 JahreKinder bis zur […]

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Düsseldorfer Tabelle 2020

Neue Düsseldorfer Tabelle 2020 Für getrennt Lebende und deren Kinder tut sich wieder was im Familienrecht. Genauso wie in den letzten Jahren steigen die Geldbeträge für den Bedarf. Davon profitieren sowohl die Kinder als auch die Eltern. Dreh und Angelpunkt der regelmäßigen Änderungen ist die Düsseldorfer Tabelle. Das Gericht passt sie auf Basis von Gesprächen

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Trennungskinder kriegen mehr

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht teilte mit, dass zum 1. Januar 2017 eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft tritt. Die Beträge wurden erhöht. Das bedeutet, dass Trennungskinder Anspruch auf mehr Geld erhalten und Unterhaltspflichtige mehr für Ihre Kinder aufbringen müssen. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen Elternteile steigt nämlich nicht. Anstieg des Mindestunterhalt Kinder bis zum fünften

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Mehr Unterhalt für Kinder

Zum 1. August 2015 hat sich die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Diese Tabelle ist Grundlage für die Unterhaltsberechnung minderjähriger Kinder. Bei Trennung der Eltern verbleiben die minderjährigen oder noch in der Schulausbildung befindlichen Kinder in der Regel bei einem Elternteil. Dieser erbringt den Unterhalt weiterhin als Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist dem Kind barunterhaltsverpflichtet. Der

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50 Euro mehr Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige ab Januar 2013

Zum 1. Januar 2013 wurde die  „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst. Das meldete das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits in der Pressemitteilung vom 5. Dezember 2012. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800

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Neue Leitlinien im Unterhaltsrecht

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Celle haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 1. Januar 2011 aktualisiert. Insbesondere beim Ehegattenunterhalt wurde die Unterhaltsreform und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt, sodass die Leitlinien insbesondere unter Ziffer 15 etliche Veränderungen erfahren haben. So enthalten die Leitlinien jetzt auch einen Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung, wonach für den Fall, dass der Unterhaltspflichtige sowohl einem

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