Kindergeld

Geänderter Kindesunterhalt ab 1. Januar 2024

Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2024 ist erschienen und somit gilt ab dem 1. Januar 2024 ein neuer Kindesunterhalt. Steigender Mindestunterhalt Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt ab dem 1. Januar 2024 wie folgt: Altersstufe 0-5 JahreKinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten 437 Euro statt 480 Euro monatlich Altersstufe 6-11 JahreKinder bis zur […]

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Onlinescheidung verstehen

Egal wie die Mandatsanbahnung erfolgt, ob online oder persönlich, eine Scheidung findet in Präsenz vor dem Familiengericht statt. Die persönliche Anwesenheit beider Eheleute lässt sich i.d.R. nicht vermeiden. Eine Scheidung wird vom Gericht nicht online durchgeführt.  Wir beraten Sie zu allen familienrechtlichen Themen. Rufen Sie uns an. Wenn der Scheidungsbeschluss vom Familiengericht ausgesprochen wird, müssen

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Vorzeitige Auszahlung und Erhöhung des Kindergeldes

Wer mehrere Kinder hat, weiß, dass die Familienkassen für jedes Kind einen anderen Kindergeldbetrag zahlen: für das dritte Kind erhalten Eltern mehr als für das erste. Das ändert sich nun ab Januar 2023. Die Regierung hat die Beträge vereinheitlicht. Jedes Kind erhält genausviel. Gleichzeitig steigt damit der Kindergeldsatz. Alle Eltern erhalten im neuen Jahr mehr

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Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2021

Für die Ermittlung des Barunterhaltes für minderjährige Kinder wird üblicherweise die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Wie in den letzten Jahren erscheint auch in diesem Jahr pünktlich zum Jahreswechsel eine neue Ausgabe der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, stellt aber eine Richtlinie dar, an der sich alle im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte und Gerichte orientieren. Minderjährige

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Düsseldorfer Tabelle für 2019 veröffentlicht

Wir stellen Ihnen die „Düsseldorfer Tabelle“ für 2019 mit einigen Änderungen zur Vorgängerversion vor. Basis für die Änderung bildet die Mindestunterhaltsverordnung. Dadurch steht der neue Mindestunterhalt für 2019 fest und schlägt sich mit der Erhöhung nachstehender Werten nieder: Die Anhebung des Mindestunterhalts steigt ab dem 1. Januar 2019 wie folgt: 1. Altersstufe: Kinder bis zur

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Trennungskinder kriegen mehr

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht teilte mit, dass zum 1. Januar 2017 eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft tritt. Die Beträge wurden erhöht. Das bedeutet, dass Trennungskinder Anspruch auf mehr Geld erhalten und Unterhaltspflichtige mehr für Ihre Kinder aufbringen müssen. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen Elternteile steigt nämlich nicht. Anstieg des Mindestunterhalt Kinder bis zum fünften

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Mehr Unterhalt für Kinder

Zum 1. August 2015 hat sich die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Diese Tabelle ist Grundlage für die Unterhaltsberechnung minderjähriger Kinder. Bei Trennung der Eltern verbleiben die minderjährigen oder noch in der Schulausbildung befindlichen Kinder in der Regel bei einem Elternteil. Dieser erbringt den Unterhalt weiterhin als Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist dem Kind barunterhaltsverpflichtet. Der

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