Familienrecht

Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und güterrechtliche Auseinandersetzungen erfordern kompetente Beratung. Von der Erstberatung während der Trennungsphase bis zur Abwicklung des Scheidungsverfahrens betreuen wir Sie in allen Phase dieser Krisensituation.

Sie haben jederzeit einen Ansprechpartner in der Kanzlei – auch bei akuten Problemen. Wir erarbeiten mit Ihnen aber auch gerne die individuelle Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Jutta Beukenberg.

Weitere Informationen zum Familienrecht finden Sie unter: www.dasfamilienrecht.de

Familienrecht kurz erklärt

Das Familienrecht regelt Themen wie Wirkungen der Ehe, eheliches Güterrecht, vertragliches Güterrecht, Scheidung der Ehe nebst allen Rechtsfolgen, Unterhaltsrechten und Kindschaftsrecht.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen für die Ehe individuell modifiziert werden. Durch einen Ehevertrag kann eine auf die jeweilige individuelle Situation abgestimmte optimale Grundlage für die Ehe geschaffen werden. Da die persönlichen Situationen eines jeden Paares sehr unterschiedlich sind, gibt es keine Mustereheverträge. Ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin kann einen genau Ihren Ansprüche angepassten Ehevertrag entwerfen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Das hervorstechende Merkmal der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist die rechtliche Unverbindlichkeit. Nichteheliche Lebensgemeinschaften können jederzeit wieder aufgelöst werden.

Ehe für alle und eingetragene Lebenspartnerschaft

Zum 1. August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten. Nach § 1 LPartG konnten volljährige Personen gleichen Geschlechts eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.

Ab dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare gemäß § 1310 Abs. 1 BGB jetzt die Ehe miteinander schließen.

Kind

Eheliche und nichtehelich geborene Kinder sind durch dieses Gesetz gleichgestellt. Sowohl im Fall der Trennung als auch der Scheidung bleibt es bei der Grundregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge, die nur auf Antrag abgeändert werden kann.

Scheidung

Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehe kann durch ein gerichtliches Gestaltungsurteil aufgelöst werden.

Es gibt hierzu 3 Auflösungstatbestände:

  • Nichtigerklärung, hierdurch wird eine Ehe rückwirkend aufgelöst
  • Aufhebung, hierdurch wird eine Ehe für die Zukunft aus Gründen, die schon bei der Eheschließung bestanden aufgelöst
  • Scheidung, Auflösung der Ehe für die Zukunft aus Gründen, die nach der Eheschließung aufgetreten sind.

Die Regel ist die Auflösung der Ehe durch Scheidung. Der einzige Scheidungsgrund ist das Scheitern der Ehe. Es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip.

Jeder Sachverhalt ist anders. Besprechen Sie Ihren Fall mit einer Fachanwältin für Familienrecht.

Unterhalt

Das Gesetz bestimmt:

  • dass Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB)
  • Unterhaltsberechtigt ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. (§ 1602 BGB)
  • Maßgeblich für den Unterhalt ist die Lebensstellung des Bedürftigen (§ 1610 BGB)