Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle ändert sich fast jedes Jahr

Neue Düsseldorfer Tabelle und neue Leitlinien des OLG Celle seit 1. Januar 2022

Der Kindesunterhalt ist gestiegen. Die Düsseldorfer Tabelle sieht vor, dass Kindern von getrenntlebenden Eltern ab dem 1. Januar 2022 mehr Unterhalt zusteht. Außerdem wurden die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) fortgeschrieben. Bedarfssätze für minderjährige Kinder angehoben Da sich gemäß der „4. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021“ die Bedarfssätze […]

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Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2021

Für die Ermittlung des Barunterhaltes für minderjährige Kinder wird üblicherweise die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Wie in den letzten Jahren erscheint auch in diesem Jahr pünktlich zum Jahreswechsel eine neue Ausgabe der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, stellt aber eine Richtlinie dar, an der sich alle im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte und Gerichte orientieren. Minderjährige

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Kindergeld und Düsseldorfer Tabelle erneut geändert

Dies ist die Fortsetzung einer Reihe von Erhöhungen um den Unterhalt und das Kindergeld. Das Kindergeld stieg nämlich in zwei Schritten, nicht nur 2015 um vier Euro, sondern auch 2016 um weitere zwei Euro. Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt (Beträge in Euro) Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Alter des Kindes in Jahren Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag 0-5 6-11 12-17 ab

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50 Euro mehr Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige ab Januar 2013

Zum 1. Januar 2013 wurde die  „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst. Das meldete das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits in der Pressemitteilung vom 5. Dezember 2012. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800

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