Düsseldorfer Tabelle

Mehr Unterhalt für Kinder

Zum 1. August 2015 hat sich die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Diese Tabelle ist Grundlage für die Unterhaltsberechnung minderjähriger Kinder. Bei Trennung der Eltern verbleiben die minderjährigen oder noch in der Schulausbildung befindlichen Kinder in der Regel bei einem Elternteil. Dieser erbringt den Unterhalt weiterhin als Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist dem Kind barunterhaltsverpflichtet. Der […]

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50 Euro mehr Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige ab Januar 2013

Zum 1. Januar 2013 wurde die  „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst. Das meldete das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits in der Pressemitteilung vom 5. Dezember 2012. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800

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