Gastronomie, Büro, Werkstatt, Krankenhaus oder Einzelhandel – ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitszeitregelungen einhalten, überwachen die Gewerbeaufsichtsämter oder die Behörden für Arbeitsschutz. Überschreiten Sie die zulässige Höchstarbeitszeit, verstoßen sie gegen das Arbeitszeitgesetz, und begehen somit eine Ordnungswidrigkeit.
Arbeitszeit
Die maximale Arbeitszeit für Erwachsene beträgt 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche. Die Tagesarbeitszeit kann der Arbeitgeber auf bis zu 10 Stunden erweitern – Voraussetzung: in 6 Kalendermonaten (24 Wochen) arbeitet der Arbeitnehmer nicht länger als durchschnittlich 8 Stunden am Tag. Jugendliche dürfen nicht länger als 8 Stunden täglich arbeiten also nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich. Außerdem gibt es Regelungen zum Mutterschutz, diese verbieten Mehrarbeit, Nachtarbeit zwischen 20 – 6 Uhr und Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
Grundsätzliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz definiert. Weitere Bedingungen legt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag fest. Das können Arbeitsbeginn und -ende, Pausen sowie die Stundenverteilung auf die Woche sein. Es gibt etliche Ausnahmen.
Pausen und Ruhezeit
„Ich mache keine Pause, damit ich früher Feierabend machen kann! Ich habe zu viel Arbeit, die Pause passt nicht so richtig in meinen Arbeitsablauf.“ Arbeitnehmer denken oft, Sie könnten Ihre Ruhephasen selbst bestimmen. Pausen sind Pflicht! Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich daran halten, sonst droht eine Strafe, wenn sie von Mitarbeitern des Gewerbeaufsichtsamtes oder der Behörde für Arbeitsschutz erwischt werden.
Die Länge von Pausen und Ruhezeit im Verhältnis zur Länge der Arbeitszeit schreiben die Regelungen im Arbeitszeitgesetz zur Verteilung der Arbeitszeit vor.
Für Erwachsene sind ab 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause zu gewähren und ab 9 Stunden 45 Minuten. Bei der Pausengestaltung gibt es Spielraum, eine 30-Minuten-Pause kann in 2 x 15 Minuten aufgeteilt werden. Für Jugendliche gelten strengere Regeln: ab 4,5 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause erforderlich und ab 6 Stunden sind 60 Minuten vorgeschrieben.
Mit Ruhezeit ist die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Arbeitstags gemeint. Ende und Beginn zweier Arbeitstage sollen mindestens elf Stunden auseinander liegen – ohne Unterbrechung. Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind generell als Ruhephasen geschützt.
Es individuell unterschiedliche Ausnahmen, lassen Sie sich beraten wie Sie Arbeitszeit gestalten können.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Uwe Lehr.
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