Privates oder öffentliches Baurecht?

Sind sich benachbarte Grundstückseigentümer uneinig über die Art eines Zaunes oder den Verlauf der Grundstücksgrenze, so hält der Gesetzgeber allerlei Regeln bereit, damit Nachbarn friedlich zusammenleben können. Die Gesetze gehören in den Bereich des privaten Baurechts.

Zweck des privaten Baurechts ist die Beziehungen von Nachbarn untereinander zu regeln und ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben zu ermöglichen.

Rechtsanwalt Uwe Lehr ergänzt:„Plant ein Grundstückseigentümer zu bauen, regelt privates Baurecht zudem die Beziehungen zwischen Bauherren und beauftragten Dienstleistern wie Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerkern.“

Grundeigentum und Nachbarschaftsrecht sind zivilrechtliche Grundlagen und daher im privaten Baurecht geregelt. Rechtsanwalt Uwe Lehr ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und hat sich auf privates Baurecht spezialisiert.

Passt das Bauvorhaben in die Landschaft, werden erforderliche Abstände eingehalten, ist Verkehrssicherheit sowie Brandschutz gewährleistet? Diese Fragen beantwortet die Bauordnung, sie ist ein Teil des öffentlichen Baurechts und im Verwaltungsrecht zu Hause. Wie und ob Bauherren Grundstücke grundsätzlich nutzen oder bebauen dürfen ist im Bauordnungsrecht festgelegt. Ein weiterer Teil des öffentlichen Baurechts ist das Bauplanungsrecht. Die Gesetze der Bauplanung sollen dafür sorgen, dass Städte sich ordentlich entwickeln und kein Chaos entsteht.

Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist Rechtsanwalt Uwe Lehr.

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