Wie altmodisch unsere Gesetze an manchen Stellen noch sind kommt manchmal erst an konkreten Beispielen zum Vorschein. Seit Ende 2018 rückt der prominente Streit um das niedersächsische Schloss Marienburg in den Fokus der Öffentlichkeit. Der Schlossherr hatte dieses seinem Sohn geschenkt, der will es für einen Euro an das Land Niedersachhsen verkauften. Damit ist der Vater nicht einverstanden, fordert das Schloss zurück und beruft sich dazu u.a. auf Schenkungswiderruf wegen groben Undanks.
Aus diesem Anlass nahm die Neue Presse zusammen mit Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber, Fachanwalt für Erbrecht gesetzliche Regelungen aus dem Schenkungs- bzw. des Erbrechts unter die Lupe:
Lesen Sie dazu den Beitrag in der Neuen Presse: Was heißt „Grober Undank“?
Artikel „Was heißt ‚Grober Undank‘?“ Neue Presse | 12. Dezember 2018