Sherlock Holmes, Miss Marple oder Philip Marlowe mussten ohne die Hilfe von DNA-Tests ermitteln, ihre cleveren Methoden sind jedoch weltberühmt. Das ist lange her, heute reicht ein genetischer Fingerabdruck in vielen Fällen für die Aufklärung von Verbrechen aus. 1988 gab es den ersten DNA-Test als Beweis – oder kann man den genetischen Fingerabdruck fälschen? Ist es zum Beispiel möglich einen Vaterschaftstest zu manipulieren? Erfahren Sie, wie es einer Mutter gelungen ist ihrem Kind per DNA-Test einen falschen Vater zu geben.
1999 heiratet eine 30-jährige Frau einen Mann, er ist 38. Im selben Jahr erleben sie gemeinsam die Geburt des ihres ersten Kindes. Das ist jetzt 16 Jahre her. Leider verläuft die Ehe so, dass die beiden sich 2001 trennen und scheiden lassen. Das Kind ist zwei Jahre alt und die Mutter ist schnell in einer neuen Beziehung. Ihr zweites Kind erblickt schon im selben Jahr das Licht der Welt und ist von dem neuen Partner.
Jetzt kommen Zweifel auf über die Vaterschaft des ersten Kindes. Diese Zweifel werden von der Frau initiiert, sie behauptet das Kind sei nicht vom ersten Partner. Es gibt 2002 einen Vaterschaftstest, der beweist, dass sie Recht hat und der Partner, den sie 1999 geheiratet hat, nicht der Vater ist. Dieser Mann verlässt nun Deutschland und führt sein Leben in einem anderen Land weiter.
Auch die zweite Partnerschaft läuft nach fünf Jahren auf eine Trennung hinaus, das ist im Jahre 2007. Das erste Kind ist acht Jahre alt, das zweite sechs Jahre. Die Mutter ist 38. Nun nehmen die zwei Ex-Partner Kontakt zueinander auf. Der zweite Partner erklärt dem Vorgänger, dass der Vaterschaftstest ein Schwindel war. Nun kommen Fragen auf: Stimmt das? Wie kann das möglich sein?
Der Mutter ist es tatsächlich gelungen durch das präsentieren des „falschen“ Kindes den Vaterschaftstest zu manipulieren. Hätte der zweite Partner nicht den Betrug aufgedeckt, wäre die Kreativität der Mutter, die zugleich Anwältin ist, nie entdeckt worden. Gelungen ist ihr der Betrug nämlich indem sie ein anderes Kind mitgenommen hat zum Vaterschaftstest. Es war das zweite Kind, das zwei Jahre jünger ist. Den Testern ist dies nicht aufgefallen.
Mit dieser List hat die Mutter den leiblichen Vater davon abgehalten mitzuerleben, wie sein Kind wächst und sich entwickelt.
Nach drängen des leiblichen Vaters des ersten Kindes gibt der Enthüller und zugleich Zeuge des Betruges im Jahre 2011 endlich eine Eidesstaatliche Erklärung über die Tat ab.
Der leibliche Vater wird nun aktiv, er erstattet 2012 Strafanzeige wegen Betrugs und fordert einen neuen DNA-Vaterschaftstest. Die Mutter lehnt ab, verweigert einen Test und entzieht sich selbst der gerichtlichen Anordnung bis sie sich 2013 einem Zwangstest beugen muss und das Kind per Polizeieskorte zum Test gebracht wird. Der Test bestätigt die Enthüllungen des zweiten Mannes, nämlich, dass der erste Mann der leibliche Vater ist.
Heute ist das Kind 16 Jahre alt und aufgewachsen ohne zu wissen wer der wirkliche leibliche Vater ist. Der Mann hat sein Kind vor 13 Jahren das letzte Mal gesehen. Sein Wunsch ist nun das Kind zu sehen, das erlaubt die Mutter jedoch nicht. Daher wird er warten bis es volljährig ist, damit das Kind nicht unter den Spannungen leidet, die durch den Streit entstehen könnten.
Der Mann hat sich juristischen Beistand bei den Beukenberg Rechtsanwälten geholt. Rechtsanwältin Jutta Beukenberg ist jetzt die Anwältin des Vaters. Sie strebt eine Schmerzensgeldklage gegen die Mutter an und meint dazu: „Die Mutter hat den Vater gehindert am Wachsen und Werden des Kindes teilzuhaben.“
Lesen Sie dazu auch die Artikel in der Presse:
Artikel „Die Lebenslüge“ Hannoversche Allgemeine Zeitung | 21. Februar 2015
Artikel „Das Kuckuckskind das keines ist“ Neue Presse | 21 Februar 2015
Rechtsanwältin Jutta Beukenberg ist Ihre Ansprechpartnerin