Überstunden und die Pflicht dazu

Überstunden anordnen dürfen Arbeitgeber grundsätzlich in Ausnahmesituationen wie Notfällen oder bei dringenden betrieblichen Gründen. Grund für einen Notfall ist, wenn beispielsweise viele Kollegen krank sind. Bei hohem Krankenstand kann ein Arbeitgeber Überstunden anordnen. In diesen Fällen ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet Überstunden zu leisten. Gibt es keinen Grund, darf der Arbeitgeber keine Mehrarbeit anordnen.

Regelung zu Überstunden

Die Überstundenregelung gestalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Arbeitet ein Arbeitnehmer über die vereinbarte eigene geregelte Arbeitszeit hinaus, so leistet er Überstunden. Das bezieht sich nur auf die Tätigkeiten für das Unternehmen in dem der Arbeitnehmer angestellt ist.

Verpflichtung zu Überstunden

Ob Arbeitnehmer verpflichtet sind Überstunden zu leisten, geben individuelle Regelungen vor. Diese stehen im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung. Entscheidend ist die Formulierung der Regelungen: wenn keine Überstunden verabredet sind, muss der Arbeitnehmer auch keine leisten. Sind im Arbeitsvertrag Überstunden vereinbart sind Arbeitnehmer verpflichtet diese zu leisten – vorausgesetzt, die Vereinbarung ist rechtlich wirksam.

Rechtsanwalt Uwe Lehr, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover ergänzt: „Da die Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht immer durchgeführt werden kann, existieren oft Klauseln zur Überstundenregelung im Arbeitsvertrag. Vertraglich vereinbarte Klauseln können unwirksam sein, z.B. wenn diese den Arbeitnehmer benachteiligen. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen!“

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