Dr. jur. Weber führt den Titel des Fachanwalts für Erbrecht

Dr. jur. Andreas Weber ist seit April 2013 Fachanwalt für Erbrecht und gehört zu den wenigen Erbrechtfachanwälten in Hannover. Die Fachanwaltschaft garantiert Hintergrundwissen. Mandanten, die sich von einem Fachanwalt beraten lassen profitieren sowohl von dessen Kenntnissen als auch Erfahrungen auf dem Fachgebiet, dies gewährleistet nämlich der Titel, denn das ist die Voraussetzung zur Ernennung.

Die Berechtigung zum Führen des Fachanwaltstitels verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung.

Nachzuweisen sind besondere Kenntnisse im Erbrecht in folgenden Bereichen:

  • materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  • vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  • steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Voraussetzung sind außerdem drei Jahre Anwaltszulassung in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung sowie der Nachweis besonderer Fachkenntnisse. Der Anwärter muss dazu Seminare besuchen und zusätzliche Prüfungen absolvieren. Regelmäßige Fortbildungen im Fachbereich Erbrecht sind anschließend vorgeschrieben.

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Ihre Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber

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