Verhaltensbedinge Kündigungsgründe
Wer über den Chef nörgelt, zu spät zur Arbeit kommt oder unentschuldigt fehlt riskiert eine Kündigung. Das sind nämlich Verhaltensweisen, die Arbeitgebern Grund zur Kündigung liefern. Das Arbeitsrecht klassifiziert diese Gründe als verhaltensbedingte Kündigungsgründe. Es reicht aber nicht aus nur einmal zu spät zur Arbeit zu kommen, um gefeuert zu werden. Der Gesetzgeber stellt einige …