Künstler

„Webdesigner“ haben einen Anspruch auf den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse (KSK)

Am 27. Mai 2004 hat das Sozialgericht Hannover entschieden: „Webdesigner“ haben einen Anspruch auf den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse (KSK). Die KSK behält sich vor nur „Künstler“ zu versichern. Wer zu diesem Personenkreis gehört und wer nicht, wurde jetzt mit dem Beruf des Webdesigners neu definiert. Kein Problem den Versicherungsschutz zu erlangen, war es bisher für […]

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Webdesigner haben einen Anspruch auf den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse (KSK)

Am 27. Mai 2004 hat das Sozialgericht Hannover entschieden: „Webdesigner“ haben einen Anspruch auf den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse (KSK). Die KSK behält sich vor nur „Künstler“ zu versichern. Wer zu diesem Personenkreis gehört und wer nicht, wurde jetzt mit dem Beruf des Webdesigners neu definiert. Kein Problem den Versicherungsschutz zu erlangen, war es bisher für

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