„Webdesigner“ haben einen Anspruch auf den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse (KSK)
Am 27. Mai 2004 hat das Sozialgericht Hannover entschieden: „Webdesigner“ haben einen Anspruch auf den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse (KSK). Die KSK behält sich vor nur „Künstler“ zu versichern. Wer zu diesem PersonenkreisRead More…