Das neue Erbrecht
Seit Januar 2010 gilt das neue Erbrecht. Die Novelle betrifft jeden Todesfall ab dem 1. Januar 2010. Das gilt auch für alte Testamente oder lange zurückliegende Schenkungen. Wir erklären für Sie alle Neuheiten kurz und knapp: Enterben (Entzug des Pflichtteils) – neue Gründe Enterben war bisher nur begrenzt möglich, diese Grenzen hat der Gesetzgeber gelockert. …