Künstlersozialkasse

„Webdesigner“ haben einen Anspruch auf den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse (KSK)

Am 27. Mai 2004 hat das Sozialgericht Hannover entschieden: „Webdesigner“ haben einen Anspruch auf den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse (KSK). Die KSK behält sich vor nur „Künstler“ zu versichern. Wer zu diesem Personenkreis gehört und wer nicht, wurde jetzt mit dem Beruf des Webdesigners neu definiert. Kein Problem den Versicherungsschutz zu erlangen, war es bisher für […]

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Bundessozialgericht bestätigt: Die Krankenkasse für Künstler muss Webdesigner versichern

Die Künstlersozialkasse (KSK) weigerte sich 2002 eine Webdesignerin zu versichern, diese klagte beim Sozialgericht Hannover und gewann am 27. Mai 2004. Vor zwei Wochen (1.Juli 2005) bestätigte das Bundessozialgericht die Entscheidung. Damit ist der Zugang zum günstigen Versicherungsschutz frei für alle Webdesigner. Dieses Urteil löst vermutlich eine sozialpolitische Spannung aus, denn heute stehen bereits schätzungsweise

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Webdesigner haben einen Anspruch auf den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse (KSK)

Am 27. Mai 2004 hat das Sozialgericht Hannover entschieden: „Webdesigner“ haben einen Anspruch auf den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse (KSK). Die KSK behält sich vor nur „Künstler“ zu versichern. Wer zu diesem Personenkreis gehört und wer nicht, wurde jetzt mit dem Beruf des Webdesigners neu definiert. Kein Problem den Versicherungsschutz zu erlangen, war es bisher für

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