Bundessozialgericht bestätigt: Die Krankenkasse für Künstler muss Webdesigner versichern

Die Künstlersozialkasse (KSK) weigerte sich 2002 eine Webdesignerin zu versichern, diese klagte beim Sozialgericht Hannover und gewann am 27. Mai 2004. Vor zwei Wochen (1.Juli 2005) bestätigte das Bundessozialgericht die Entscheidung. Damit ist der Zugang zum günstigen Versicherungsschutz frei für alle Webdesigner. Dieses Urteil löst vermutlich eine sozialpolitische Spannung aus, denn heute stehen bereits schätzungsweise 1000 Webdesigner auf der Warteliste der KSK, um den günstigen Versicherungsschutz zu genießen. Motiv des Gesetzgebers für die günstige Krankenkasse war, Künstler bei ihrer „brotlosen Kunst“ zu fördern. Dies wird durch Steuergelder getragen. Die Krankenkasse befürchtet jetzt, dass mit dem Urteil die Nachfrage der Webdesigner steigt, die die Krankenkasse nur als finanzielles Schlupfloch nutzen wollen. Denn ob eine Aufnahme in die KSK gerechtfertigt ist oder nicht, ist vermutlich von Fall zu Fall unterschiedlich.

Rechtsanwalt Uwe Lehr dazu: „Die Entscheidung ist folgerichtig. Sie wird allerdings dazu führen, dass unabhängig von der Qualität der Leistung des einzelnen jeder erwerbsmäßig tätige Webdesigner in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden kann. Nun ist die Politik am Zug zu entscheiden, ob die Einrichtung der Künstlersozialkasse in der bisherigen Form beibehalten werden kann und soll.“

Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung

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